Die roten und orangen Einzahlungsscheine haben ausgedient. Sie werden per 30. September 2022 vom Markt genommen. Danach sind ausschliesslich die neuen QR-Rechnungen mit dem Swiss QR-Code zu verwenden. QR steht für „quick response“ (zu deutsch: „schnelle Antwort“). Dieser Code beinhaltet die relevanten Informationen für die bequeme, automatische und effiziente Zahlung.
Was ändert sich für Sie?
Sie können Ihre Zahlungen weiterhin mit Vergütungsauftrag oder am Schalter erledigen. Allerdings sind diese Zahlungsarten gebührenpflichtig. Die auf Papier ausgestellten QR-Rechnungen müssen perforiert sein, damit der Zahlteil von der übrigen Rechnung abgetrennt werden kann. Manche Zahlteile werden aber nur mit dem Scheren-Symbol ausgestellt, was eigentlich nicht zulässig ist. Weil aber jeder Haushalt eine Schere hat, ist letztlich auch dieser Weg zielführend☺!
Wir empfehlen jedoch eine elektronische Verarbeitung der QR-Rechnungen. Dabei wird der QR-Code via Smartphone (Mobile Scan-App) oder einem spezifischen Einlesegerät (PayEye) erfasst. Das Abtippen von Konto- und Referenznummer via E-Banking oder einer Buchhaltungssoftware ist weiterhin möglich, kann aber eher zu Fehlern führen.
Die QR-Rechnung kann auf verschiedene Arten erfasst werden:
- Einlesegerät PayEye – das Auge zum Bezahlen
Das PayEye von Crealogix ist der QR-Code fähige Nachfolger des PayPen und der Scan Mouse. Es ermöglicht das einfache und sichere Erfassen aller Einzahlungsscheine.
Das PayEye inkl. Dockingstation ist bei uns aktuell für Fr. 250.00 erhältlich. Einige Banken bieten ihren Kunden das PayEye vergünstigt an. Fragen Sie deshalb bei Ihrer Bank nach einer Vergünstigung!
- Belegleser als „Moblie Scan-App“ auf dem Smartphone
Als kostengünstige Alternative zum PayEye bieten unsere wichtigsten Softwarepartner eine Smartphone-App zum einfachen Erfassen der QR-Rechnung an.
Mittels App werden die QR-Codes eingescannt und an Ihre Buchhaltungssoftware weitergeleitet. Die Apps stehen sowohl für Android-Geräte wie auch für iPhones zur Verfügung. Informieren Sie sich über die Website der jeweiligen Anbieter (A-Twin.Mobile Cash 1.0, A-Twin.Mobile Cash 2.0 Agro Office, Pinus).
Selbstverständlich können Sie auch die verfügbaren Scan-Apps Ihrer Bank verwenden, um die Bezahlung der QR-Rechnungen auszuführen. Wählen Sie diesen Weg, kann die Verarbeitung in der Buchhaltungssoftware mit Hilfe des sogenannten Kontenabgleichs vorgenommen werden.
Die Treuhand + Beratung Schwand AG ist von den Vorteilen der elektronischen Verarbeitung der QR-Rechnungen überzeugt und steht Ihnen gerne unterstützend zur Seite.



