Zu jeder Geschäftsbuchhaltung gehört auch ein vollständiges Inventar. Die Bestandesaufnahme ist jährlich am letzten Tag des Geschäftsjahres vorzunehmen.
Das Inventar bildet die Grundlage eines ordnungsgemässen Jahresabschlusses beziehungsweise der Bilanz. Es sind alle Vermögenswerte (Guthaben, Vorräte, Tiere, Fahrzeuge, etc.) sowie alle offenen Verpflichtungen (Rechnungen, Darlehen, etc.) zu erfassen.
Somit sind die Tage um den Jahreswechsel der ideale Zeitpunkt, um sich dieser Aufgabe anzunehmen. Eine zeitnahe Erfassung erleichtert Ihre Pflicht und gut ausgefüllte Inventarformulare erleichtern uns die Arbeit beim Buchhaltungsabschluss.
Hinweise
- Die Prämie für die Krankentaggeldversicherung darf als Geschäftsaufwand abgezogen werden. Da bei den selbstständig Erwerbenden das Krankentaggeld oft bei der Krankenkasse abgeschlossen wird, ist der Prämienanteil meist nicht ersichtlich. Ihr Treuhänder ist daher dankbar für diese Angabe auf dem blauen Betriebsdatenblatt.
- Damit wir die Direktzahlungen korrekt auf die einzelnen Positionen verbuchen können, legen Sie bitte die Eröffnungen GELAN-Agrarpolitische Massnahmen bei. Vom Juni und November reicht, wenn Sie das Auszahlungsbeleg drucken. Vom Dezember benötigen wir einen Ausdruck vom Auszahlungsbeleg sowie von der Hauptzahlung DZV 1. Seite.
Die nötigen individuellen Formulare und Grundlagen haben Sie mit unserer Weihnachtspost erhalten. Fehlt etwas oder haben Sie Fragen unterstützen wir Sie gerne.
Mit den besten Wünschen für das neue Jahr.