Wer Gebäude reinigt, übt eigentlich keine gefährliche Tätigkeit aus. Stress, Hektik und das Gefühl, alles gleichzeitig machen zu müssen führen bei Reinigungsarbeiten dennoch recht oft zu unglücklichen Unfällen. Fällt die gute Fee aus, kann das für den Betrieb zu unliebsamen Folgen führen.
Selbstständige Landwirte und mitarbeitende Familienmitglieder sind nicht obligatorisch gegen Arbeitsunfähigkeit infolge Unfall oder Krankheit versichert. Als mitarbeitende Familienmitglieder gelten Ehepartner, Kinder, Eltern und Grosseltern der Betriebsleitung sowie Schwiegersöhne und –töchter, die den Hof übernehmen.
Damit im Schadenfall der Betrieb weiter läuft und zum Beispiel eine externe Ersatzarbeitskraft finanziert werden kann, wird der Abschluss einer freiwilligen Taggeldversicherung empfohlen. Speziell auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft ausgerichtet ist die Taggeldversicherung Agri-revenu der Agrisano.
Versicherungsfragen sind sehr individuell, komplex und umfangreich. Gerne bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung an.