25. März 2022

Landwirtschaftliche Angestellte richtig versichern

Wer Angestellte hat, ist verpflichtet, diese korrekt zu versichern, damit es im Falle von Unfall oder Krankheit zu keinen bösen Überraschungen kommt. Dabei gilt es einige Punkte zu beachten.

In der Landwirtschaft ist die Unterscheidung zwischen familieneigenen und familienfremden Arbeitskräften auf Grund der speziellen gesetzlichen Vorschriften zentral.
Als familieneigene Arbeitskräfte gelten
• Ehepartner
• Kinder, Enkel, Eltern und Grosseltern
• Schwiegersöhne und -töchter, die den Hof voraussichtlich übernehmen werden.

Alle anderen Personen, auch Konkubinatspartner, sind als familienfremde Arbeitskräfte
einzustufen.

Den vollständigen Artikel finden Sie in der Kundenzeitschrift.

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Serverwechsel – Am 19. + 20. Juni 2025 bleibt unser Büro geschlossen

Wir erhalten einen neuen Server und daher bleiben unsere Büros am 19. + 20. Juni 2025 geschlossen. Während dieser Zeit können auch keine E-Mails beantwortet werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Am Montag 23. Juni 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.