18. Januar 2023

Löhne korrekt abrechnen

Die Deklaration ist nicht immer ganz einfach. So entspricht die AHV-pflichtige Lohnsumme nicht dem Bruttolohn, der auf dem Lohnausweis auszuweisen ist. Lohnsummen unter CHF 2’300.– pro Jahr und Arbeitgeber beispielsweise sind zwar von der AHV-Beitragspflicht befreit, ein Lohnausweis ist dennoch auszustellen.

Beim Ausfüllen des Lohnausweises muss dem Arbeitgeber bewusst sein, dass es sich um eine Urkunde handelt. Falsch ausgefüllte Lohnausweise können steuer- und strafrechtliche Folgen haben. Ausserdem sind Arbeitgeber verantwortlich und haftbar, bei quellensteuerpflichtigen Angestellten die Quellensteuer korrekt abzurechnen.

Weiter sind bei der Landwirtschaft hinsichtlich Sozialversicherungsabzüge wesentliche Unterschiede zwischen familieneigenen (Ehefrau / Eltern / Kinder) und familienfremden Angestellten zu beachten.

Es lohnt sich also, bei Unsicherheit die Lohnabrechnungen durch Ihren Treuhänder überprüfen zu lassen!

Wir unterstützen Sie gerne.

Diesen Beitrag teilen

WhatsApp
Facebook
LinkedIn
E-Mail